BROTFÜTTERUNG
Gut gemeint, aber oft schädlich!
Viele Menschen füttern Wildenten aus Mitgefühl. Was als liebevolle Geste gedacht ist, kann für die Tiere und ihre Lebensräume jedoch problematisch sein.
Brot gehört nicht zur natürlichen Nahrung von Wildenten. Eine einseitige oder ungeeignete Fütterung kann zu einer unausgewogenen Ernährung und gesundheitlichen Problemen beitragen. Besonders Jungtiere sind auf eine natürliche und ausgewogene Nahrungsaufnahme angewiesen.

WARUM BROT PROBLEMATISCH IST
KEINE NATÜRLICHE NAHRUNG
Brot ist nicht Bestandteil der natürlichen Ernährung von Wildenten und ersetzt keine ausgewogene Nahrung.
GESUNDHEITSRISIKEN
Eine ungeeignete oder einseitige Ernährung kann Verdauungsprobleme und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen begünstigen.
SCHIMMEL UND VERDORBENES BROT
Schimmeliges oder verdorbenes Brot gehört nicht ins Futter. Solche Lebensmittel können für Tiere gesundheitsschädlich sein.
KRANKHEITEN & STRESS
Wo viele Tiere durch Futter an einem Ort konzentriert werden, können sich Krankheiten leichter ausbreiten. Außerdem kann es zu Konkurrenz und zusätzlichem Stress unter den Tieren kommen.
SCHADEN FÜR GEWÄSSER
Nicht gefressenes Brot verbleibt im Wasser, belastet das Gewässer und kann natürliche Prozesse im Ökosystem beeinträchtigen.
SO KÖNNEN SIE WILDENTEN WIRKLICH HELFEN
- Schützen und erhalten Sie natürliche Lebensräume.
- Halten Sie Gewässer und Uferbereiche sauber.
- Lassen Sie keinen Müll und keine Essensreste zurück.
- Beobachten Sie Wildenten aus respektvoller Entfernung.
- Respektieren Sie Brut- und Rückzugsgebiete.
- Informieren Sie andere Menschen freundlich über die Folgen der Brotfütterung.
- Beachten Sie die jeweils geltenden Leinen- und Schutzbestimmungen für Hunde.
WICHTIG ZU WISSEN
Brot ist keine natürliche Nahrung für Wildenten.
Eine ungeeignete Fütterung kann gesundheitliche Probleme begünstigen. Nicht gefressenes Brot belastet zudem Gewässer und kann dem natürlichen Lebensraum schaden.
Die größte Hilfe ist der Schutz ihrer natürlichen Lebensräume – nicht das Füttern.
RECHTLICHER HINWEIS § 32 ABSATZ 2 VORARLBERGER JAGDGESETZ
Jagdfremden Personen ist es verboten, Wild anzulocken oder zu berühren, es vorsätzlich zu beunruhigen oder es zu verfolgen.
Der gesetzliche Wortlaut enthält darüber hinaus bestimmte Ausnahmen. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Vorarlberger Jagdgesetzes.
HUNDE AN DIE LEINE!
Rücksicht schützt Wildtiere.
In sensiblen Lebensräumen können freilaufende Hunde Wildtiere erheblich stören. Beachten Sie deshalb die jeweils geltenden Leinen- und Schutzbestimmungen und halten Sie Hunde dort, wo es vorgeschrieben oder zum Schutz der Tiere erforderlich ist, an der Leine.
WAS WILDENTEN NATÜRLICH FRESSEN
Wasserpflanzen
Gräser
Samen
Insekten
Würmer
Schnecken
andere kleine Wasserlebewesen
WILDENTEN BRAUCHEN UNSERE RÜCKSICHT – NICHT UNSER BROT.
Wer ihre natürlichen Lebensräume schützt, hilft den Tieren nachhaltiger als jede Fütterung.
